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   BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15   

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BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15 (https://dejure.org/2016,21972)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2016 - 1 WB 28.15 (https://dejure.org/2016,21972)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 (https://dejure.org/2016,21972)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 SG, § 10 Abs 3 SG, Art 6 Abs 1 GG
    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen eine angeordnete Versetzung; Entscheid des zuständigen Vorgesetzten bzw. der personalbearbeitenden Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis als rechtliche Grundlage einer Versetzung; Überprüfung einer ...

  • rewis.io

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen eine angeordnete Versetzung; Entscheid des zuständigen Vorgesetzten bzw. der personalbearbeitenden Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis als rechtliche Grundlage einer Versetzung; Überprüfung einer ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen eine angeordnete Versetzung; Entscheid des zuständigen Vorgesetzten bzw. der personalbearbeitenden Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis als rechtliche Grundlage einer Versetzung; Überprüfung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der angefochtenen Versetzung ist der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 , vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 und vom 28. Februar 2012 - 1 WB 57.11 - juris Rn. 37).

    Das Bundesministerium der Verteidigung hat das ihm zustehende Verwendungsermessen in den "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der zuletzt geänderten Fassung vom 9. Juni 2009 (VMBl S. 86) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise konkretisiert und gebunden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - 1 WB 45.90 - DokBer B 1990, 311 m.w.N., vom 14. September 1999 - 1 WB 35.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 38 und vom 28. Februar 2012 - 1 WB 57.11 - juris Rn. 39).

    In ständiger Rechtsprechung geht der Senat davon aus, dass die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis ist (in der Regel allenfalls ein Umzugshindernis) und dementsprechend keinen Anspruch begründet, am bisherigen Standort bleiben zu können (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2000 - 1 WB 50.00 - S. 7, vom 21. Februar 2002 - 1 WB 65.01 - S. 6 und vom 28. Februar 2012 - 1 WB 57.11 - juris Rn. 47).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte beziehungsweise die personalbearbeitende Dienststelle über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 28. Juni 2011 - 1 WB 16.11 und 25.11 - Rn. 24).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtfertigen weder die Ortsgebundenheit der Ehefrau eines Soldaten noch vorhandenes Wohneigentum einen Rechtsanspruch darauf, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - 1 WB 2.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 34 S. 26, vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 25 und vom 28. März 2006 - 1 WB 30.05 - Rn. 34 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - 1 WB 21.95 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 15 S. 29 f., vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 S. 25, vom 9. Januar 2008 - 1 WDS-VR 10.07 - Rn. 22 ff. und vom 26. Mai 2011 - 1 WDS-VR 4.11 - Rn. 31).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Diese Ermessensentscheidung kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) beziehungsweise die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten werden oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO entsprechend; stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 79.79 - BVerwGE 73, 51 f., vom 11. Mai 2006 - 1 WB 36.05 - Rn. 14 m.w.N. und vom 27. November 2008 - 1 WB 60.08 - Rn. 27).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95

    Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - 1 WB 21.95 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 15 S. 29 f., vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 S. 25, vom 9. Januar 2008 - 1 WDS-VR 10.07 - Rn. 22 ff. und vom 26. Mai 2011 - 1 WDS-VR 4.11 - Rn. 31).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der angefochtenen Versetzung ist der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 , vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 und vom 28. Februar 2012 - 1 WB 57.11 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Soweit der Antragsteller damit eine die Personalführung bindende Zusage geltend machen will, ist ihm entgegenzuhalten, dass eine derartige verbindliche Zusicherung nur dann vorliegt, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 f., vom 26. September 2000 - 1 WB 73.00 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 23 S. 7 und vom 28. März 2006 - 1 WB 30.05 - Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Soweit der Antragsteller damit eine die Personalführung bindende Zusage geltend machen will, ist ihm entgegenzuhalten, dass eine derartige verbindliche Zusicherung nur dann vorliegt, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 f., vom 26. September 2000 - 1 WB 73.00 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 23 S. 7 und vom 28. März 2006 - 1 WB 30.05 - Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07

    Vertrauensperson; Anhörung zu Personalmaßnahme; Belehrung über Möglichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der angefochtenen Versetzung ist der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - 1 WB 57.78 - BVerwGE 73, 48 , vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 und vom 28. Februar 2012 - 1 WB 57.11 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtfertigen weder die Ortsgebundenheit der Ehefrau eines Soldaten noch vorhandenes Wohneigentum einen Rechtsanspruch darauf, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 1999 - 1 WB 2.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 34 S. 26, vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 25 und vom 28. März 2006 - 1 WB 30.05 - Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 45.90

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 28.06.2011 - 1 WB 16.11

    Anspruch auf Verlängerung der Verwendungszeit im Ausland auf dem Dienstposten

  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 46.07

    Rechtsweg; Teilstreitkraft; Uniformträgerbereich; Zentraler Sanitätsdienst.

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 65.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 35.99

    Bedarfsorientierte Verwendung von Soldaten als wissenschaftliche Mitarbeiter an

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 50.00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Auslandsverwendung eines Berufssoldaten

  • BVerwG, 27.11.2008 - 1 WB 60.08
  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordneten Stellen im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 , vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

    An die eine Verlängerung der Beurlaubung aus Fürsorgegründen (§ 10 Abs. 3 SG) und wegen des Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK) rechtfertigenden Gründe sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an Gesichtspunkte, die im Lichte dieser Rechtsgrundsätze einer mit einer Ortsveränderung verbundenen Versetzung eines Soldaten entgegenstehen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    In Konkretisierung dieser Grundsätze entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Ortsgebundenheit der Ehefrau eines Soldaten keinen Rechtsanspruch darauf rechtfertigt, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 41 m.w.N. und vom 11. April 2017 - 1 WDS-VR 1.17 - Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 27.17

    Beschwerdeeinlegung zur Niederschrift; Betreuung und Pflege der Großmutter;

    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Zweck der Vorlage eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über das Bundesministerium der Verteidigung ist es gerade auch, eine letzte Abhilfeprüfung zu eröffnen; korrespondierend dazu bestimmt der Zeitpunkt der Vorlage an den Senat die maßgebliche Sach- und Rechtslage bei der Überprüfung einer angefochtenen Versetzung (stRspr, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.2024 - 1 W-VR 9.23
    In ständiger Rechtsprechung geht der Senat davon aus, dass die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis ist (in der Regel allenfalls ein Umzugshindernis) und dementsprechend keinen Anspruch begründet, am bisherigen Standort bleiben zu können (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 40 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.08.2020 - 1 WDS-VR 9.20

    Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Versetzung eines Soldaten wegen

    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Bei einer Versetzungsentscheidung sind aus Fürsorgegründen (§ 10 Abs. 3 SG) sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18

    Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau

    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, insbesondere in dem Zentralerlass (ZE) B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung", so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Bei einer Versetzungsentscheidung sind aus Fürsorgegründen (§ 10 Abs. 3 SG) sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 21.18

    Ableiten eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder

    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Zwar müssen, soweit eine Versetzung mit einem Ortswechsel verbunden ist, aus Fürsorgegründen (§ 10 Abs. 3 SG) sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 29.17

    Beschwerde eines kurz vor der Zurruhesetzung stehenden Soldaten gegen seine

    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Bei einem Berufssoldaten gehört die jederzeitige Versetzbarkeit zu den von ihm freiwillig übernommenen Pflichten und zum prägenden Inhalt seines Wehrdienstverhältnisses (vgl. dazu zuletzt BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2017 - 1 WDS-VR 9.17

    Letzte Verwendung vor Zurruhesetzung

    Erfährt die Fürsorgepflicht auf diese Weise eine allgemeine Regelung in Verwaltungsvorschriften, so sind diese im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    d) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats begründet vorhandenes Wohneigentum keinen die Versetzbarkeit begrenzenden Anspruch darauf, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 41 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 11. April 2017 - 1 WDS-VR 1.17 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19

    Wehrbeschwerde gegen eine Versetzung und die ihr vorausgehende Vororientierung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 36 und vom 11. April 2017 - 1 WDS-VR 1.17 - juris Rn. 26, jeweils m.w.N.) müssen, soweit eine Versetzung mit einem Ortswechsel verbunden ist, zwar aus Fürsorgegründen (§ 10 Abs. 3 SG) sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen berücksichtigt werden.

    Auch Fragen der Kinderbetreuung oder der schulischen Situation der Kinder begründen regelmäßig, von hier nicht erkennbaren Sonderfällen (vergleichbar dem in Nr. 204 Buchst. b ZE B-1300/46 Genannten) abgesehen, kein Versetzungshindernis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 40 m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 30.08.2017 - Not 1/17

    Notarassessor: Rechtsmittel gegen Zuweisung der Ausbildungsstelle

    Etwas anderes gilt - und zwar unter Anlegung eines strengen Maßstabes - lediglich bei schwerwiegenden persönlichen Gründen oder außergewöhnlichen Härten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2016, 1 WB 28/15, Rn. 36; BayVGH, Urt. v. 26. Januar 2015, 3 B 12.943, Rn. 17, 19; VG Ansbach, Beschl. v. 28. Februar 2008, AN 1 E 0800121, Rn. 32; VG Würzburg, Urt. v. 25.02.2014, B 5 K 11.938, Rn. 28; VG Augsburg, Beschl. v. 16. September 2016, Au 2 E 16.1235, Rn. 24, m. w. Nachw.; jeweils zitiert nach Juris).

    Derartige schwerwiegende persönliche Gründe können im Gesundheitszustand des Betroffenen oder eines seiner Familienangehörigen liegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Juli 1992, 1 WB 30/92, Rn. 9, zitiert nach Juris; Plog/Wiedow, BBG, § 28, Rn. 80); nicht hingegen in der schulischen Situation der Kinder, der Ortsgebundenheit des Ehepartners auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder vorhandenem Wohneigentum (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2016, 1 WB 28/15, Rn. 40, 41).

  • BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18

    Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die

  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19

    Ableitung des Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche

  • BVerwG, 11.04.2017 - 1 WDS-VR 1.17

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren eines Soldaten gegen eine Versetzungsverfügung;

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 38.17

    Truppendienstliche Personalmaßnahme; Zusage; Zusicherung; truppendienstliche

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 45.17

    Anciennitätsprinzip; Bedarfsträgerforderungen; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 23.02.2022 - 1 WNB 6.21

    Streitgegenstand des Anfechtungsantrags; Übergangsregelung

  • BVerwG, 04.06.2019 - 1 WDS-VR 6.19

    Versetzung eines Berufssoldaten im Dienstgrad eines Fregattenkapitäns bei

  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20

    Nicht dienstpostengerechte Verwendung; Erledigung durch Versetzung

  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18

    Rechtmäßige vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung eines

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 9.19

    Bestellung zum Betreuer der Lebensgefährtin; Ermessensausübung; Versetzung;

  • BVerwG, 07.01.2020 - 1 WB 69.19

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache

  • BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 40.22

    Anfechtung einer Versetzung

  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WDS-VR 16.20

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen seine Versetzung;

  • BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 47.21

    Wegversetzung eines Soldaten vom Planungsamt der Bundeswehr; Ableitung eines

  • BVerwG, 22.09.2022 - 1 W-VR 14.22

    Erfolgloser Eilantrag gegen Wegversetzung bei mangelnder Darlegung familiärer

  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 13.21

    Versetzung eines Berufssoldaten zum Amt für Militärkunde aus schwerwiegenden

  • BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18

    Anrechnung von Vordienstzeiten

  • BVerwG, 04.04.2019 - 1 WDS-VR 2.19

    Versetzung eines Soldaten bei Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses durch

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 31.22
  • BVerwG, 13.09.2019 - 1 WB 19.19

    Streit um die Kostenentscheidung bezüglich einer Beschwerde gegen den Verzicht

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